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Februar 2008 Pressemitteilung

Das Original-Bernsteinzimmer

und seine Fundorte

Ein politischer Skandal!

Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 3. August 2007 hat die Regierung des Fürstentums Sealand ermutigt, das Thema Bernsteinzimmer erneut öffentlich zu machen. Bitte lesen Sie die Stellungnahme des Generalbundesanwaltes und die des Beschwerdeführers Johannes W.F. Seiger.

Nachdem das Bernsteinzimmer 1945 kurz vor Kriegsende aus Königsberg abtransportiert worden war, hatte sich seine Spur verloren. In den 60er und 70er Jahren hat das Ministerium für Staatssicherheit der DDR umfangreiche Suchaktionen veranlasst. Sie führten zu keinem Erfolg (Puschkin-Akte, ca.1800 Seiten, im Stasi-Deutsch: „Allgemeiner Vorgang, 14/79“).

Nach der Wende wandten sich Informanten an den Premierminister des Fürstentums Sealand und übergaben ihm Originale von ca. 100 Vernehmungsprotokollen und anderen Dokumenten, z.B. über den Verbleib von Kulturgütern, unter anderem des Bernsteinzimmers. Dagegen stand die Verpflichtung, diese Schätze wieder dem rechtmäßigen Eigentümer, der heutigen Russischen Föderation, zuzuführen, und zwar im Gegenzug zur Rückgabe der aus Deutschland stammenden ’Beutekunst’.

Etwa zwölf Jahre lang hat sich der Premierminister des Fürstentums Sealand bei der Bundesregierung, insbesondere dem Auswärtigen Amt, und den Behörden der Länder Niedersachsen (s. BGH, Anlage 1: Ministerpräsident Glogowski) und Sachsen-Anhalt wie auch bei diversen Medien vergeblich um Unterstützung für die Bergung des Bernsteinzimmers und anderem mehr bemüht. Die Reaktion bestand in der systematischen Vernichtung der wirtschaftlichen Grundlagen der Sealand-Unternehmen (Brandenburgische Justiz I - VI) und massiver Verfolgung ihres Repräsentanten unter Missachtung des diplomatischen Status: Durchsuchungen, Inhaftierungen, Mordversuch (BGH, Anlage 6: Brandenburgischer Ministerpräsident Platzeck).

Es ist vorgesehen, alle brisanten Dokumente zu diesem Komplex nach und nach zu veröffentlichen, darunter auch eine Karte über den Weg, den Wehrmachtsangehörige unter Führung der SS mit den 34 Kisten des Bernsteinzimmers und anderen Kunstschätzen bis zum Versteck genommen haben.

Wir wollen die von uns übernommene Aufgabe erfüllen. Dies können wir nur mit Hilfe finanzieller Unterstützung aus der Bevölkerung und bitten deshalb um Spenden. Jeder Euro zählt!

Unsere Spendenkonten (bitte nur in Euro überweisen): Bitte als Verwendungszweck Bernsteinzimmer angeben!

Deutschland: Bank: Volksbank Hochrhein, Kontoinhaber: Sealand Trade Corporation Schweiz AG,
Kontonummer: 2081164, BLZ: 684 922 00, IBAN: DE18 6849 2200 0208 1164, BIC: GENODE61WT1

Schweiz: Bank: UBS AG, Bahnhofstrasse 5, CH-8630 Rüti
Kontoinhaber: Urs Thoenen, Neuhusstrasse 42, CH-8630 Rüti
IBAN: CH59 0025 1251 9706 9840C, BIC: UBSWCHZH80A.

Die Gelder fließen in die Sealand-Stiftung i.G., verwaltet vom Ministerium für Kultur und Information.

(Johannes W.F. Seiger)

Anlagen: Original-Vernehmungsprotokolle-Fundorte im Auftrag der DDR-Staatssicherheit

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